Durchführung von Bauwerksprüfungen bei Ingenieur- und Brückenbauwerken gem. den Richtlinien der:
- DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Wegen und Straßen.
- RI - EBW - PRÜF Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und
Auswertung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076.
Nachrechnung von bestehenden Bauwerken unter Zugrundelegung der tatsächlichen Gegebenheiten.
Nachträgliche Erstellung von Bauwerksbüchern.
Je nach Beauftragung werden Konzepte zur Sanierung, sowie die dazu notwendigen Kosten ermittelt.
Zu den Auftraggebern zählen hier überwiegend kommunale Behörden.